Wir verstehen uns als umfangreicher Dienstleister im Bestattungsgewerbe. Daher geben wir Ihnen auf diesen Seiten einige wichtige Informationen, nicht nur den aktuellen Sterbefall betreffend.
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Die fett gedruckten Formalitäten sollten grundsätzlich dem Bestattungsunternehmen übertragen werden
Im Todesfall ist es unbedingt erforderlich, die folgenden Unterlagen beizubringen:
Die vorgenannten Unterlagen sind jeweils im Original zur Beurkundung des Sterbefalls vorzulegen.
Die traditionelle Form der Bestattung ist die Erdbestattung, die im Bundesdurchschnitt bei 55% liegt. Der Körper des Verstorbenen wird in einem Sarg auf einer Wahl- oder Reihengrabstelle der Erde übergeben. Während einer Ruhefrist von 20 bis 30 Jahren vergeht der Körper. Bei der Feuerbestattung wird der Körper des Verstorbenen eingeäschert und mit einer Urne in einer Urnengrabstelle beigesetzt oder auf See versenkt.
Nach den in den Bundesländern unterschiedlich gültigen Gesetzen muss die Einäscherung entweder vom Verstorbenen schriftlich gewünscht worden sein oder durch berechtigte Verwandte schriftlich angeordnet werden. Das Gleiche gilt auch für die Urnenbeisetzung auf See (Seebestattung).
Für die Beisetzung eines Sarges oder einer Urne besteht grundsätzlich Friedhofszwang. Art und Ort der Bestattung richten sich zunächst nach dem Willen des Verstorbenen. Hat der Verstorbene Wünsche in dieser Hinsicht geäußert, so vertraut er in der Regel auf das Pietätsgefühl seiner Angehörigen, dass sie seinen Willen erfüllen werden, denn die Ausführung des Willens des Verstorbenen ist durch keinerlei Strafbestimmung gesichert. Der Gesetzgeber geht von der Erwartung aus, dass die Angehörigen auch ohne Strafvorschrift ihren sittlichen Verpflichtungen nachkommen.
Jeder Mensch kann durch letztwillige Verfügung für den Fall seines Todes Anordnungen über Art und Ort seiner Bestattung und deren Ausgestaltung treffen. Solche als formgerechter letzter Wille getroffenen Anordnungen über seine Bestattung oder durch Einsetzung und Beauftragung eines Testamentsvollstrecker, die Bestattung in bestimmter Art und Weise zu veranlassen, sind dagegen für Angehörige rechtlich bindend. Fehlt es an einer Willensäußerung des Verstorbenen, so sind die Angehörigen berechtigt, über Art und Ort der Bestattung und die Einzelheiten zu deren Gestaltung zu entscheiden. Dabei geht der Wille des überlebenden Ehegatten vor dem aller Verwandten.
Hinterlässt der Verstorbene keinen Ehegatten, so geht der Wille der Kinder oder ihrer Ehegatten dem der übrigen Verwandten, der Wille näherer Verwandter dem der entfernteren Verwandten oder des Verlobten vor. Sind mehrere Angehörige gleichen Grades vorhanden und zur Entscheidung berufen, so ist grundsätzlich die Einwilligung aller zu den vorgesehenen Regelungen erforderlich. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Angehörigen gleichen Grades entscheidet vor Ort die Polizeibehörde, im Übrigen die Ordnungsbehörde unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Falles.
Die durch Sitte und Gesetz vorgesehene Reihenfolge der zur Bestimmung der Bestattungsweise Berufenen kann durch den letzten Willen (Testament) des Verstorbenen abgeändert werden. War der Verstorbene zur Zeit seines Todes noch nicht 16 Jahre alt oder war er geschäftsunfähig, so bestimmt derjenige, dem die Betreuung für die Person des Verstorbenen oblag, die Bestattungsart.
Allerdings gilt zu bedenken, dass der Inhalt eines Testaments bezüglich der Bestattungswünsche auch den Hinterbliebenen bekannt sein sollte, da sonst nicht im Sinne des Verstorbenen gehandelt werden kann.
Todesanzeigen müssen neben inhaltlichen auch formalen Kriterien genügen. Da die Anzeigengröße maßgeblich den Preis bestimmt, muss man sich bei der Textgestaltung deutlich kürzer fassen als in einem entsprechenden Trauerbrief. Todesanzeigen werden in den Tageszeitungen als öffentliche Bekanntgabe des Todes veröffentlicht, während Trauerbriefe an ausgewählte, dem Verstorbenen auf unterschiedliche Art Nahestehende versendet werden. Trauerbriefe informieren die Angehörigen, Verwandte, Bekannte und Freunde über den Todesfall.
Ein Trauerbrief wird so gefaltet, dass die Schrift innen liegt.
Die Zeitungsanzeige sollte an dem Tag erscheinen, an dem auch die Trauerbriefe bei den angeschriebenen Personen eintreffen, es sei denn, die Familie möchte nur einen ausgewählten Personenkreis an der Beerdigung teilnehmen lassen, dann sollten die Briefe mit Angabe des Beerdigungstermins vorab verschickt werden.
Die Zeitungsanzeige sollte dann nach der Beerdigung mit folgendem oder ähnlichem Text erscheinen: "Die Beerdigung (oder Trauerfeier) hat im engsten Familien- und Freundeskreis stattgefunden." Diese Abwicklung sollte in der Familie genauestens überlegt werden, da sie leicht zu Unstimmigkeiten innerhalb der Familie und/oder des Freundeskreises führen kann, wenn der Eine mit einen Trauerbrief bedacht wird und ein Anderer nicht.
Unbedingt beachtet und erwähnt werden müssen:
Beim Aufsetzen einer Traueranzeige sollte auf zu großspurige Worte verzichtet werden, die den wahren Schmerz meistens nicht ausdrücken können. Sachliche Aussagen klingen nicht nur glaubhafter, sondern das Einfache ist oft auch würdiger und angemessener. Wer Wert darauf legt, die Todesursache in der Anzeige oder dem Brief zu verdeutlichen, hat dazu verschiedene Möglichkeiten. Hier einige Beispiele für gebräuchliche Formulierungen:
Oft steht über einer Todesanzeige "Statt besonderer Anzeige". Folgende Gründe sprechen dafür:
Zu vermeiden ist der Ausdruck "Statt Karten", da bei einem Todesfall Beileidsbriefe verschickt werden und keine Karten. (Hinweis: Bei Danksagungen können auch Karten verschickt werden – hier wäre der Hinweis "Statt Karten" richtig.)
Immer häufiger finden sich in Todesanzeigen und Trauerbriefen Zusätze, die den Wunsch der/des Verstorbenen nach einer Spende anstelle von Blumen und Kränzen zum Ausdruck bringen. Auch hierfür gibt es verschiedene gebräuchliche Formulierungen:
In manchen Anzeigen finden wir den Zusatz: "Von Beileidsbezeigungen am Grabe bitten wir Abstand zu nehmen." Das ist theoretisch zwar möglich, aber in der Praxis auf dem Friedhof nur durchführbar, wenn die Angehörigen unmittelbar nachdem sie an das Grab getreten sind, den Friedhof verlassen. Man muss sich vorstellen, dass sich ansonsten die Situation ergäbe, dass die Trauergäste, die nach den Angehörigen an das Grab treten, ohne Gruß an diesen vorbeigehen müssten. Die gedruckte Bitte, von Beileids- oder Kondolenzbesuchen abzusehen, ist eigentlich eine doppelte Vorsichtsmaßnahme, da es in der heutigen Zeit keine offiziellen Besuchszeiten mehr gibt und somit jeder Besuch nur nach vorheriger Absprache stattfindet – natürlich auch ein Kondolenzbesuch.
Weitere Beispiele von gebräuchlichen Zusätzen für die Todesanzeige/den Trauerbrief
Auch das Wort "heute" kann in der Todesanzeige benutzt werden. Beispiel: "Heute entschlief unser lieber Vater". Man geht ja bekanntlich von dem Tag aus, an dem der Todesfall eingetreten ist, und veröffentlicht das entsprechende Datum.
Auch Nachrufe von Firmen, Behörden und Vereinen können in den Tageszeitungen veröffentlicht oder als Trauerbrief verschickt werden. Hierbei muss man darauf hinweisen, dass Nachrufanzeigen bei Tageszeitungen erheblich teurer sind als Familienanzeigen.
Zwei grundsätzliche Empfehlungen:
Ca. zwei bis drei Wochen nach dem Tode sollten sich die Hinterbliebenen für die Beileidsbezeigungen bedanken. Dafür gibt es folgende Möglichkeiten:
Man kann sich auch mit einem persönlichen, handgeschriebenen Brief bedanken, was allerdings bei einer großen Zahl von Beileidsbezeigungen kaum möglich ist. Die gedruckten Danksagungen für Beileidsbekundungen sollten nicht über eine Zeitungsanzeige mit der Überschrift "Statt Karten" erfolgen.
Es hat sich weit gehend durchgesetzt, dass Zeitungsanzeigen in Auftrag gegeben werden, wenn die nächsten Angehörigen den Bekanntenkreis des/der Verstorbenen nicht kennen und die Adressen nicht recherchieren können. Der Versand gedruckter Danksagungen ist allerdings höflicher und persönlicher, zumal wenn die Empfänger der Danksagungen persönlich kondoliert haben. Auch beim Aufsetzen der Danksagung ist das Bestattungsunternehmen auf Wunsch der Angehörigen behilflich.
In den Bestattungsunternehmen liegen sowohl Textvorschläge als auch verschiedene Muster für Danksagungen aus. Die Angehörigen bedanken sich für die "Blumen- oder Kranzspenden" oder "für die Anteil nehmenden Zeilen" oder "für die herzliche Anteilnahme". Den anwesenden Bekannten bei der Trauerfeier dankt man, dass sie "dem Entschlafenen das letzte Geleit gaben". Der Text aller Danksagungen, ob bei Zeitungsanzeige, Karte oder Brief (wie Trauerbrief), sollte möglichst persönlich abgefasst sein, was nicht in allen Empfehlungen berücksichtigt wird. Besonders persönlich ist es, wenn die gedruckten Danksagungen persönlich unterschrieben werden oder wenn die persönliche Unterschrift gedruckt wird.
Im Text wird entweder zusammenfassend für die verschiedenen Beileidsbezeigungen gedankt, oder sie werden einzeln aufgezählt.
Der Name des oder der Verstorbenen kann in der Danksagung entweder im Text erscheinen, separat gedruckt werden oder ganz fehlen. Ebenso ist es variabel, ob das Todesdatum noch einmal erwähnt wird oder nicht. Als Datum des Dankes wird üblicherweise kein Tagesdatum, sondern beispielsweise "im Januar 1995" eingesetzt. Wenn bei der Todesanzeige der Nachruf und die Familienanzeige gemeinsam gestaltet wurden, ist es möglich, auch die Danksagung in dieser Form zu drucken. Danksagungen können auch mit einem christlichen Symbol versehen werden
Quelle: Bundesverband Deutscher Bestatter e.V.