Die Wahl der Bestattungsart

Wer entscheidet über Bestattungsort und Bestattungsform?

Wer bestimmt Art und Ort der Bestattung?

Die traditionelle Form der Bestattung ist die Erdbestattung, die im Bundesdurchschnitt bei 55% liegt. Der Körper des Verstorbenen wird in einem Sarg auf einer Wahl- oder Reihengrabstelle der Erde übergeben. Während einer Ruhefrist von 20 bis 30 Jahren vergeht der Körper. Bei der Feuerbestattung wird der Körper des Verstorbenen eingeäschert und mit einer Urne in einer Urnengrabstelle beigesetzt oder auf See versenkt.

 

Nach den in den Bundesländern unterschiedlich gültigen Gesetzen muss die Einäscherung entweder vom Verstorbenen schriftlich gewünscht worden sein oder durch berechtigte Verwandte schriftlich angeordnet werden. Das Gleiche gilt auch für die Urnenbeisetzung auf See (Seebestattung).

Für die Beisetzung eines Sarges oder einer Urne besteht grundsätzlich Friedhofszwang. Art und Ort der Bestattung richten sich zunächst nach dem Willen des Verstorbenen. Hat der Verstorbene Wünsche in dieser Hinsicht geäußert, so vertraut er in der Regel auf das Pietätsgefühl seiner Angehörigen, dass sie seinen Willen erfüllen werden, denn die Ausführung des Willens des Verstorbenen ist durch keinerlei Strafbestimmung gesichert. Der Gesetzgeber geht von der Erwartung aus, dass die Angehörigen auch ohne Strafvorschrift ihren sittlichen Verpflichtungen nachkommen.

Für die Wahl von Bestattungsformen und Bestattungsort  ist in erster Linie der Wille der verstorbenen Person ausschlaggebend. Je nach Bundesland gelten für dieses Thema individuelle Gesetze. Eine Einäscherung sollte entweder vom Verstorbenen oder durch berechtigte Verwandte ausdrücklich und schriftlich angeordnet werden. Ebenso verhält es sich mit der Urnenbeisetzung auf See. Erdbestattungen, also die Beisetzung eines Sarges oder einer Urne, dürfen nur auf Friedhöfen vorgenommen werden.

Die Erdbestattung ist die konventionelle Bestattungsform. Sie betrifft mehr als die Hälfte aller Bundesbürger. Die verstorbene Person wird in einem Sarg auf einer Wahl- oder Reihengrabstelle der Erde übergeben. Alternativ ist eine Feuerbestattung möglich. Hier wird der Körper eingeäschert und in der Regel in einer Urne auf einer Urnengrabstelle beigesetzt. Eine Variante der Feuerbestattung ist die Seebestattung, bei der die Urne der See übergeben wird.

Die Erdbestattung

Bei uns stehen Ihnen verschiedene Varianten der Erd- und Feuerbestattung zur Auswahl. Je nach Friedhof und gewünschter Leistung können die Kosten variieren. Die folgende Übersicht bietet Ihnen einen klaren Überblick über die verfügbaren Grabarten.

Zur Erdbestattung

Die Feuerbestattung

Für eine Feuerbestattung sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen: Es ist eine entsprechende Verfügung des Verstorbenen erforderlich sowie eine zweite Leichenschau, die vor der Einäscherung des Sarges im Krematorium durchgeführt wird.

Zur Feuerbestattung

Die Seebestattung

Bei einer Seebestattung wird die Asche des Verstorbenen zunächst in eine spezielle Urne gefüllt. In Anwesenheit der Trauergäste wird die wasserlösliche Urne feierlich von einem Schiff aus dem Meer übergeben.

Zur Seebestattung

Die Waldbestattung

Die Waldbestattung bietet eine naturnahe Alternative zum klassischen Friedhof. Inmitten eines ruhigen Waldes wird die Asche des Verstorbenen an den Wurzeln eines Baumes beigesetzt. Eine kleine Namenstafel erinnert dabei an die Grabstätte.

Zur Waldbestattung

Sonderformen

Einzigartige Bestattungsarten, wie die Verarbeitung der Asche eines Verstorbenen zu einem synthetischen Diamanten oder die Luftbestattung, bei der die Asche in der Luft vom Heißluftballon aus verstreut wird, können auch zum letzten Wunsch des Verstorbenen gehören.

Zu den Sonderformen