Bestattungsarten

Die Feuerbestattung

Für die Durchführung einer Feuerbestattung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Eine zweite Leichenschau ist erforderlich, die vor der Einäscherung des Sarges im Krematorium durchgeführt wird. Im Vergleich zur natürlichen Zersetzung des Körpers bei einer Erdbestattung, führt die Verbrennung in auf 800 Grad erhitzter Luft zu einer schnellen Dehydrierung des Körpers. Der gesamte Prozess ist jedoch viel schneller abgeschlossen und dauert nur etwa 90 Minuten. Nach der Verbrennung wird die Asche des Verstorbenen in einer Aschekapsel aufgefangen, die den Namen, das Geburts- und Todesdatum sowie das Datum der Einäscherung trägt. Diese Kapsel wird anschließend in einer weiteren Urne beigesetzt.

Wahlgrab
Bereits zu Lebzeiten den Friedhof und den Platz des Grabes auszuwählen – das ist möglich, wenn man sich für ein Wahlgrab entscheidet. Das Nutzungsrecht für dieses Grab kann immer wieder verlängert werden, beispielsweise bei einer weiteren Beisetzung.

Reihengrab
In einem Reihengrab werden die Gräber in chronologischer Reihenfolge belegt: Mit jedem verstorbenen Individuum wird die Reihe fortgesetzt. Diese Grabstellen sind für nur eine Bestattung vorgesehen. Familienangehörige müssen später an einem separaten Platz beigesetzt werden.

Rasengrab
Ein Rasengrab ist meist mit einem Grabstein versehen, der zwingend vorgeschrieben ist. Der Träger des Friedhofes ist für die Pflege des Rasens verantwortlich.

Anonyme Urnengrabstelle
Bei dieser Grabart erfolgt die Beisetzung ohne Kenntlichmachung des Namens an der Grabstelle. Diese sind je nach Friedhofsträger auf Rasenfeldern, Gemeinschaftsgräbern oder Bäumen möglich. Die Grabpflege übernimmt der Friedhofsträger.

Urnenwand (Stele oder Kolumbarium)
Beisetzung der Urne in einer Kammer auf Zeit.