Sonderformen der Bestattung

Das gibt es auch?

Außergewöhnliche Bestattungsarten finden immer wieder ihren Platz in Medienberichten und Fernsehsendungen. Bei solch besonderen Wünschen, wie etwa der Verarbeitung der Asche eines Verstorbenen zu einem synthetischen Diamanten oder einer Luftbestattung (bei der die Asche aus einem Heißluftballon in die Luft verstreut wird), ist es wichtig, diesen Wunsch rechtzeitig zu Lebzeiten festzuhalten und gründlich zu überdenken. Auch gesetzliche Bestimmungen sind zu beachten, da nicht alle angebotenen Formen für einen würdevollen Abschied und den Trauerprozess der Angehörigen förderlich sind.

Jeder Mensch hat die Möglichkeit, durch eine letztwillige Verfügung Anordnungen über die Art und den Ort seiner Bestattung sowie deren Ausgestaltung zu treffen oder in einem Vorsorgevertrag individuelle Wünsche zu hinterlassen und gleichzeitig finanziell abzusichern. So können Angehörige viele Entscheidungen im Trauerfall erspart bleiben. Fehlt eine ausdrückliche Willensäußerung des Verstorbenen, sind die Angehörigen – zunächst Ehegatten, Kinder oder engere Verwandte – berechtigt, über die Art und den Ort der Bestattung zu entscheiden.