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Mast Bestattungen
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Seit dem 27. September 2025 gilt in Rheinland-Pfalz das neue Bestattungsgesetz und ermöglicht seitdem neue Bestattungsformen wie die Ascheverstreuung, Flussbestattung oder die Aufbewahrung der Urne zu Hause unter bestimmten Voraussetzungen. Die zentrale Voraussetzung ist die schriftliche Totenfürsorgeverfügung. Diese muss zu Lebzeiten verfasst werden und regelt den Willen, welche der neuen Bestattungsformen ausgeführt werden soll. In dieser Verfügung muss eine Person bestimmt werden, die nach dem Tod die Wünsche entsprechend umsetzt und die Verantwortung dafür trägt.
Für weitere Informationen folgen sie der verlinkung zur Seite des Ministeriums. Die Totenfürsorgeverfügung ist dort ganz unten auf der Seite zum Dowload verfügbar.